• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 11/2022

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Überlange sozialgerichtliche Verfahrensdauer

Seit 10 Jahren gewährt das Gesetz in § 198 GVG einen Anspruch auf Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer. Der Gesetzgeber hat damit auf mehrfache Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR reagiert. Der nachfolgende Beitrag behandelt grundlegende prozessuale Aspekte, die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs und den Entschädigungsumfang unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten der Sozialgerichtsbarkeit.

Sozialrecht als System

Die Sozialgerichtsbarkeit entnimmt ihre Entscheidungsmaßstäbe für die ihr unterbreiteten Einzelfälle den vielen Einzelbestimmungen des Sozialrechts und nimmt es damit hoch differenziert und spezialisiert wahr. Der Blick auf das Ganze stellt sich so nicht ein. Dieser enthüllt aber Eigenheiten des Sozial rechts. Dieser Aufsatz unternimmt den Versuch einer systematisierenden Sicht auf das Sozialrecht. Er wird als Appell häufig formuliert, aber nur selten praktisch eingelöst. Zunächst wird der mögliche Ertrag des Systemdenkens für das Sozialrecht bestimmt; danach werden Fragen der Begriffs- und Systembildung erörtert. Schlüsselkonzepte für den Begriff des Sozialrechts sind öffentlich-rechtliche Schutzpflichten gegenüber den Einzelnen (Sozialstaat), daraus soziale Rechte für diese geschaffen werden.

Die grundrechtliche Verortung des Kinderwunsches und seine Konsequenzen für die sozialrechtliche Einordnung der künstlichen Befruchtung

Seit langem qualifiziert das BSG die in § 27a SGB V geregelte künstliche Befruchtung als einen von der Krankenbehandlung losgelösten „eigenständigen Versicherungsfall“. In Konsequenz dieser Zuordnung sind bei der künstlichen Befruchtung besondere Einschränkungen möglich, etwa das Eheerfordernis und die Beschränkung auf das sog. „homologe System“. Vor diesem Hintergrund hat das BSG einen Anspruch aus § 27a SGB V auf künstliche Befruchtung eines lesbischen Ehepaares verneint. Der Fall bietet die Gelegenheit, die dogmatischen Zuordnungen und grundrechtlichen Ergebnisse des BSG kritisch zu würdigen.

Care- und Casemanagement als Hauptleistung von Selektivverträgen gem. § 140a SGB V und Leistungserbringung durch „beliebige“ Anbieter

Die Verstetigung innovativer Versorgungsprojekte scheitert an der fehlenden Überführung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Selektivverträge gem. § 140a SGB V können ein geeignetes Mittel sein, um Versorgungsprojekte zumindest für diese Personengruppen zu verstetigen. Indes waren Selektivverträge, deren Hauptleistung Care- und Casemanagement war, bislang untersagt. Der Beitrag untersucht, ob nunmehr auch reine Care- und Casemanagementleistungen Hauptinhalt solcher Verträge sein dürfen.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Krankenversicherung: Gleichgeschlechtliches Ehepaar / Kinderwunschbehandlung / Heterologe Insemination / Verfassungsmäßigkeit

Urteil des 1. Senats des BSG vom 10.11.2021 – B 1 KR 7/21 R – ECLI:DE:BSG:2021:101121UB1KR721R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Heinrich Lang, Greifswald

Krankenversicherung: Privater Krankentransport / Vergütungshöhe / Schiedsstellenregelung

Urteil des 3. Senats des BSG vom 17.2.2022 – B 3 KR 14/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:170222UB3KR1420R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Pitz, Mannheim

Rentenversicherung: Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten / Gemeinsamer Auslandsaufenthalt unverheirateter Eltern

Urteil des 5. Senats des BSG vom 21.10.2021 – B 5 R 28/21 R – ECLI:DE:BSG:2021:211021UB5R2821R0 –
Anmerkung von Dr. Barbara Klopstock, München

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Arbeitsuche / Leistungsausschluss für Ausländer / Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit

Urteil des 7./14. Senats des BSG vom 9.3.2022 – B 7/14 AS 79/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:090322UB714AS7920R0 –
Anmerkung von Dr. Arno Bokeloh, Bonn

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-08
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2006

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006