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Inhalt der Ausgabe 07/2023

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Das Kinderkrankengeld – eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im sozial- und arbeitsrechtlichen Querschnitt

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt an erwerbstätige Eltern erhebliche Anforderungen, insbesondere dann, wenn sie ein krankes Kind zu Hause haben und die Kita, die Schule oder ein Hort nicht besucht werden können. Das in § 45 SGB V geregelte Kinderkrankengeld stellt zusammen mit einem Freistellungsanspruch an den Arbeitgeber sicher, dass Eltern eines erkrankten Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder aber mit einer Behinderung zu Hause bleiben können, um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes zu übernehmen.

Die Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern in der Sozialversicherung durch Verwaltungsakt?

Die Sozialversicherungsträger sind zur Bestreitung ihrer Ausgaben für die gesetzlichen Leistungen der Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung auf die (laufenden) Einnahmen aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. (in der Unfallversicherung) von Unternehmern angewiesen; dazu dient das im SGB IV (§§ 28a ff.), SGB VII sowie in zur näheren Ausführung erlassenen Rechtsverordnungen geregelte Einzugsverfahren. Während die Inanspruchnahme der Beitragsschuldner als Primärschuldner keine größeren Probleme aufwirft, ist im Rahmen des Einzugs bei zusätzlichen sog. Haftungsschuldnern, die bei vergeblichem Versuch der Inanspruchnahme des/der eigentlichen Beitragsschuldner für den Beitrag nach öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Vorschriften neben den Primärschuldnern für Beitragsforderungen haften, noch einiges ungeklärt.

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bewilligung von vorläufigen Geld- und Sachleistungen im SGB II

Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – vom 26.7.2016 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 41a SGB II neu eingeführt. Diese Vorschrift bildet seit ihrem Inkrafttreten am 1.8.2016 die rechtliche Grundlage für die Bewilligung von vorläufigen Geld- und Sachleistungen im SGB II.

Keine Kostenerstattung für Gebührenpflichtige im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 193 Abs. 4 SGG

Die Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren gilt nicht unbegrenzt (§ 183 SGG). Wer nicht kostenprivilegiert ist, zahlt Pauschalgebühren (§ 184 SGG). Eine Binsenweisheit. Ebenso eine Binsenweisheit: Wer einen Prozess gewinnt, bleibt „schadlos“ (§ 193 Abs. 1 Satz 1 SGG). Auch dieser Grundsatz gilt nicht uneingeschränkt, denn im Spannungsverhältnis zwischen den beiden Binsenweisheiten findet sich § 193 Abs. 4 SGG, der Gebührenpflichtige von einem Erstattungsrecht ausschließt.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Vergütung häuslicher Krankenpflege/ Kostenerstattungssystem/Rückwirkende Ersetzung von Vertragsparametern/Schiedsspruch/ Vertrauensschutz

Urteil des 3. Senats des BSG vom 14.7.2022 – B 3 KR 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR122R0 – Anmerkung von Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, Hildesheim

Betriebsprüfung/Beitragsnachforderung/Zivilrechtliche Haftung eines Gesellschafters

Urteil des 12. Senats des BSG vom 28.6.2022 – B 12 KR 5/20 R –
ECLI:DE:BSG:2022:280622UB12KR520R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge und Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, Hennef

Mitwirkungspflicht/Rechtsfolgenbelehrung/Unvollständige Nachweise/Fristablauf/Nullfestsetzung/Nachreichen von Unterlagen/Präklusion

Urteil des 4. Senats des BSG vom 29.11.2022 – B 4 AS 64/21 R –
ECLI:DE:BSG:2022:291122UB4AS6421R0 – Anmerkung von Dr. Davor Šušnjar

Nothilfe/Stationäre Krankenhausbehandlung/Geltendmachung der Ansprüche/Prozessstandschaft/Abtretungsverbot

Urteil des 8. Senats des BSG v. 6.10.2022 – B 8 SO 2/21 R –
ECLI:DE:BSG:2022:061022UB8SO221R0 – Anmerkung von Wibke Kleber und Dr. Reinhard Preusche, Frankfurt am Main

Schrifttum

Hans-Joachim Strauch: Richterliche Urteilsfindung. Methoden und Praktiken

Lukas Friedrich: Ausgleich für innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 7 / 2023
Veröffentlicht: 2023-07-04
 

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