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Inhalt der Ausgabe 09/2015

Editorial

50 Jahre Deutscher Sozialrechtsverband

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Eigentumsschutz und Vertrauensschutz in der sozialen Pflegeversicherung

Allgemeiner Ansicht nach erfasst die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG Ansprüche und Anwartschaften des Versicherten auf Rentenleistungen nach dem SGB VI sowie auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Dagegen fehlt es für Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zumeist schon an einer näheren Diskussion des Eigentumsschutzes.

Der Organstreit in der Sozialgerichtsbarkeit

Das Sozialrecht hat sich zu einer Heimstatt eigenständiger Formen der Rechtserzeugung und einem Laboratorium für neuartige organisationsrechtliche Gestaltungsformen entwickelt. Das Urteil des 6. Senats des BSG vom 14. Mai 2014 zum Mitberatungsrecht der von Patientenorganisationen benannten sachkundigen Personen im Gemeinsamen Bundesauschuss liefert ein anschauliches Beispiel hierfür.

Wer ist das? – Zur prozessualen Stellung von Krankenhaus- und MDK-Ärzten im Abrechnungsstreit

In sozialgerichtlichen Verfahren betreffend die Vergütung stationär erbrachter Leistungen bedienen sich die beteiligten Krankenhausträger und Krankenkassen regelmäßig der medizinisch-fachlichen Unterstützung von Krankenhausärzten bzw. von Ärztinnen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Häufig werden diese mit zum Termin gebracht. Sozialrichtern und -richterinnen stellt sich spätestens dann die Frage nach der verfahrensrechtlichen Stellung dieser Mediziner.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einrichtungsbegriff

§ 7 Abs. 4 SGB II; § 104 SGB X; § 75 SGG
Urteil des 4. Senats des BSG 5.6.2014 – B 4 AS 32/13 R – Anmerkung von Dr. Björn Harich, Bremen

Teilhabeleistungen: Kfz-Hilfe / Zuständigkeit

§§ 5 f., 14 SGB IX; Kraftfahrzeughilfe-Verordnung; § 53 SGB X § 75 SGG
Urteil des 11. Senats des BSG vom 14.5.2014 – B 11 AL 6/13 R – Anmerkung von Prof. Dr. Dörte Busch, Berlin

Verwaltungsverfahren: Kostenübernahme / Verbandsvertretung

§ 63 SGB X; § 7 RDG
Urteil des 14. Senats des BSG vom 18.9.2014 – B 14 AS 5/14 R – Anmerkung von Klaus Feddern, Wiesbaden

Krankenversicherung: G-BA / Patientenvertreter / Mitwirkungsrechte

§§ 91, 140f SGB V; Patientenbeteiligungsverordnung; §§ 54 f. SGG
Urteil des 6. Senats des BSG vom 14.5.2014 – B 6 KA 29/13 R – Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Maximilian Wallerath, abgedruckt in diesem Heft S. 484 ff.

Kurz notiert

Zögerlicher Umzug nach Berlin

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist schon mehr als ein Vierteljahrhundert vergangen. Dennoch gibt es noch sechs der insgesamt 14 Bundesministerien, die ihren ersten Sitz nicht in der Hauptstadt Berlin, sondern in der Bundesstadt Bonn haben. Parallel dazu zögern seit vielen Jahren einige Standesvertretungen der Heilberufe und der Pharmaindustrie, endgültig nach Berlin umzuziehen.

Service

Tagungshinweis

+++ Bundestagung 8. und 9. Oktober 2015 in Hamburg +++

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2015
Veröffentlicht: 2015-09-08
 

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