• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Inhalt der Ausgabe 01/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite (Teil I)

Als das SGB I mit Beginn des Jahres 1976 Gesetz wurde, konnte man wohl noch davon ausgehen, dass seine beiden grundlegenden Aufgaben, die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit (§ 1 SGB I), im Großen und Ganzen bereits erfüllt waren. Berücksichtigt man jedenfalls, dass das Sozialrecht auch schon vor 1976 eine hervorragende Ausprägung des Sozialstaatsprinzips darstellte, so kann man vielleicht sagen, dass man auf das SGB I auch hätte verzichten können. Aber es ist gut, dass dieser Verzicht nicht geleistet werden musste.

Anwaltliches Verfahrensmanagement in Scheinselbstständigkeitsfällen

Steht der Verdacht von Scheinselbstständigkeit im Raum, ist der Unternehmer (= Arbeitgeber) als Hauptbetroffener gezwungen, sich in einem komplexen Spannungsfeld verschiedener Verfahren und Verfahrensweiterungen, unterschiedlicher Verfahrensstadien und diverser Behörden mit unterschiedlicher Blickrichtung auf den Sachverhalt zu bewegen. Die Herausforderung für die Beratung besteht darin, unter Berücksichtigung der vielfältigen, teils kumulierenden, teils divergierenden Aspekte und Verfahrensabläufe eine Gesamtstrategie zu entwickeln, durch die optimale Voraussetzungen für eine auf den Mandanten maßgeschneiderte Verfahrenserledigung im Rahmen der durch die Umstände bestimmten Spielräume geschaffen werden.

Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das sozialgerichtliche Verfahrensrecht

Art. 13 Abs. 1 UN-BRK (Zugang zur Justiz) verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen einen wirksamen Zugang zur Justiz (effective access to justice) zu gewährleisten. Benannt werden ausdrücklich verfahrensbezogene und das Alter berücksichtigende Vorkehrungen, um die wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme in allen Gerichtsverfahren zu erleichtern. Ergänzend hierzu sieht der zweite Absatz der Vorschrift vor, dass die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für Personen fördern, die im Justizwesen tätig sind.

Zur Beendigung der Verletztengeldzahlung

Bei der Anwendung des § 46 Abs. 3 SGB VII über das Ende der Verletztengeldzahlung stellen sich zahlreiche Fragen. Es erstaunt daher, dass sich insoweit die Verwaltungspraxis der Unfallversicherungsträger wohl nur selten einer gerichtlichen Überprüfung stellen musste. Die vorliegende Abhandlung betrachtet allein das Ende der Verletztengeldzahlung, insbesondere die Beendigungstatbestände des § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII.

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Krankenversicherung: Krankenhausvergütung / Verjährung

§§ 69, 112, 114 SGB V; § 45 SGB I; § 204 Abs. 1 BGB
BSG, Urteil des 1. Senats vom 21.4.2015 – B 1 KR 11/15 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dagmar Felix, Hamburg

Arbeitslosenversicherung: Antrag / Pflichtversicherung

§ 28a SGB III
BSG, Urteil des 5. Senats vom 4.12.2014 – B 5 AL 1/14 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Stefan Greiner und Mathias Benedix, Bonn

Kinder- und Jugendhilfe: Schadensersatz / Fehlender Kita-Platz

§ 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG; § 24 Abs. 2 SGB VIII; §§ 8 f. Sächs. KitaG
OLG Dresden, Urteil des 1. Senats vom 26.8.2015 – 1 U 319/15 –
Anmerkung von Dr. Thomas Wedel, Oberasbach

Schrifttum

Kreitner / Luthe (Hg.), juris PraxisKommentar SGB IX

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-04
 

Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2006

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006