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Inhalt der Ausgabe 02/2024

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Wen schützt das Sozialversicherungsrecht und wen sollte es schützen?

Die Frage nach den vom Sozialversicherungsrecht geschützten Personen steht auf der Tagesordnung des diesjährigen Juristentags. Nach einer Bestandsaufnahme zur jetzigen Rechtslage werden die verschiedenen Vorschläge zu einer „Neuausrichtung“ der Sozialversicherungsrechts erörtert.

Die Bindung des Trägers der Eingliederungshilfe an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) (Teil I)

In der Eingliederungshilfe können die Leistungszuständigkeit und die Zuständigkeit für den Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen auseinanderfallen. Seit dem Bundesteilhabegesetz kommt der Bindung leistungszuständiger Träger an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) in bereits laufenden Leistungsbeziehungen eine veränderte Wirkungsweise zu. Teil I des Beitrags beleuchtet die Entstehungsgeschichte im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungsbereichen und die Rechtsqualität der Vereinbarungen.

Leistungsmissbrauch im Bürgergeld nach dem SGB II – Was tun?

Das SGB II ist am 1.1.2023 18 Jahre geworden. Zur Volljährigkeit hat es einen neuen Namen bekommen, es heißt jetzt Bürgergeldgesetz. Eine durchaus nachvollziehbare Umbenennung, denn das frühere Arbeitslosengeld II wirkte technokratisch, war irreführend (weil es im Gesetz nie ein „Arbeitslosengeld I“ gab) und hatte ein schlechtes Image. Die neue Terminologie hat aber auch aus einem anderen Grund eine gewisse Berechtigung. Denn die Kohorte der Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II ist keine homogene Gruppe.

Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

Der Gesetzgeber hat für den Bereich des Sozialrechts verschiedene kostenrechtliche Sonderregelungen geschaffen. Eine dieser Vorschriften ist § 3 RVG. Sie besagt zusammengefasst, dass anwaltliche Tätigkeiten in diesem Rechtsgebiet unter bestimmten Voraussetzungen mit Betragsrahmengebühren zu vergüten sind. Nach allgemeinem Verständnis handelt es sich hierbei um eine Schutzvorschrift zu Gunsten der betroffenen Mandanten. Konkret soll durch sie verhindert werden, dass eine (vermeintlich höhere) Abrechnung nach Wertgebühren erfolgt.

Überbrückungsleistungen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 ff. SGB XII

Die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu den Überbrückungsleistungen werden in der Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Die Sozialgerichte, oftmals im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 86b SGG, sind vor allen mit Streitigkeiten über die Gewährung von den sog. Härtefallleistungen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 6 Hs. 2 SGB XII über einen Monat hinaus befasst.

Aktuelle Entscheidungen

Aktuelle Entscheidungen

Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Berücksichtigung vorgemerkter Anrechnungszeiten/Schulische Ausbildung/ Überschreiten der Höchstdauer von 8 Jahren/ Bindungswirkung Anrechnungszeiten

Urteil des 5. Senats des BSG vom 5.4.2023 –B5R4/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:050423UB5R422R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Friedhelm Hase, Bremen

Anerkennung von Kindererziehungszeiten/ Kindererziehung in Polen bei einem Elternteil/ Berechtigung nach dem FRG

Urteil des 5. Senats des BSG vom 5.4.2023 –B5R36/21 R – ECLI:DE:BSG:2023:050423UB5R3621R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda

Nothilfe/Erstattungsanspruch Krankenhausträgers/Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall/ Leistungsausschluss für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht/Überbrückungsleistungen

Urteil des 8. Senats des BSG vom 13.7.2023 –B8SO11/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:130723UB8SO1122R0 –
Anmerkung von Elisabeth Straßfeld, Essen

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-02
 

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