• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Leistungsmissbrauch im Bürgergeld nach dem SGB II – Was tun?

Das SGB II ist am 1.1.2023 18 Jahre geworden. Zur Volljährigkeit hat es einen neuen Namen bekommen, es heißt jetzt Bürgergeldgesetz. Eine durchaus nachvollziehbare Umbenennung, denn das frühere Arbeitslosengeld II wirkte technokratisch, war irreführend (weil es im Gesetz nie ein „Arbeitslosengeld I“ gab) und hatte ein schlechtes Image. Die neue Terminologie hat aber auch aus einem anderen Grund eine gewisse Berechtigung. Denn die Kohorte der Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II ist keine homogene Gruppe. Es finden sich Langzeitarbeitslose, vorübergehende Transferleistungsbezieher, Alleinerziehende, aufstockend Beschäftigte/ Selbständige, „Lebenskünstler“, verdeckt Erwerbsunfähige, viele Kinder, zunehmend Migranten, mithin eine bunte Mischung aus „Bürgern“ in unterschiedlichen Lebenslagen. Eine Gruppe wird leider selten unter die Lupe genommen: Gemeint ist die Gruppe der Sozialbetrüger, die Leistungsmissbrauch begehen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-02-02
Dokument Leistungsmissbrauch im Bürgergeld nach dem SGB II – Was tun?