Inhalt der Ausgabe 06/2022
Editorial
Management
Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich verpflichtet, potenzielle Compliance-Verstöße im Unternehmen intern aufzuklären. Auch der aktuelle Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes spricht als eine der Abhilfemaßnahmen von internen Untersuchungen – jedoch ohne den Begriff näher zu definieren. Auch ohne rechtliche Vorgaben sind interne Untersuchungen in größeren Unternehmen allerdings keine Besonderheit mehr, sondern alltägliches Geschäft der Rechts- und Compliance-Abteilung. Die DICO-Studie „Interne Untersuchungen in Deutschland 2022“ gibt einen Überblick, wie Unternehmen in Deutschland interne Untersuchungen durchführen.
+++ Lobbyregister wird weiterentwickelt +++ Bundeslagebild Korruption 2021 veröffentlicht +++
Die EU hat mit dem achten Sanktionspaket gegen die Russische Föderation neue Sanktionen eingeführt und bestehende Sanktionen verschärft. Das Sanktions- und Embargorecht der EU hat damit an Komplexität und Umfang noch einmal zugenommen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und der EU. Ein robustes exportkontrollrechtliches Compliance-Management-System ist wichtiger denn je.
Recht
Der Bundestag hat erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Das Ziel: Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
+++ Unternehmen setzen Hinweisgebersysteme bislang oft unzureichend um +++
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH. Auf welchem Weg und mit welcher Beschlussmehrheit kann die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden? Antworten auf diese Frage liefert das OLG Köln. Viele AGs nutzen die Möglichkeit, Hauptversammlungen virtuell durchzuführen. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Beschlüsse später für nichtig erklärt werden, sollten Fehler bei der Einladung und Durchführung einer HV vermieden werden, zeigt eine Entscheidung des LG München I.
Prüfung
Der Wirecard-Skandal gehört zu den spektakulärsten Unternehmenszusammenbrüchen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Schuldfrage wurde in den Medien und auch im deutschen Bundestag intensiv diskutiert. In die Kritik geriet hierbei auch EY als langjähriger Abschlussprüfer von Wirecard. Umfragen zeigen, dass das Ansehen von EY unter Führungskräften in Deutschland gelitten hat. In diesem Beitrag wird untersucht, ob auch Aktionäre auf den Wirecard-Skandal reagiert haben und häufiger gegen EY als Abschlussprüfer auf der Hauptversammlung großer deutscher Unternehmen gestimmt haben.
Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, die Unternehmensleitung konstruktiv zu beraten und effektiv zu überwachen, werden begrenzt und zugleich beeinflusst von den zur Verfügung gestellten Informationen. Mithilfe ausgewählter Denkwerkzeuge ist es möglich, komplexe Entscheidungs- und Denkprozesse in Form nachvollziehbarer Denkarchitekturen darzustellen.
Rechnungslegung
Für das Geschäftsjahr 2022 haben europäische Unternehmen erstmals die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung vollumfänglich anzuwenden und die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten für die bereits vorliegenden Umweltziele zu beurteilen. Obschon dabei ökologische Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund stehen, ist auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards nachzuweisen.
+++ Komplexe Unternehmensvorgänge effizient und effektiv umsetzen +++ EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung +++ Mitbestimmung von Beschäftigten +++ DAX-Vorstände mit 24 % Einkommensplus +++
Service
+++ ESVnews (S. 244): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 284) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 285) +++
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