Inhalt der Ausgabe 06/2020
Editorial
Inhalt
Management
+++ Lieferkettengesetz von Experten mehrheitlich befürwortet +++ Gehälter deutscher Vorstände sinken +++
Der aktuelle Skandal um Wirecard hat die Diskussion um den Stand und die Bedeutung guter Corporate Governance in Deutschland erneut entfacht. In Deutschland findet gute Governance ihren Ausdruck im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage stellt sich die Frage, ob der seit 2002 geltende und seither regelmäßig weiterentwickelte DCGK sein Ziel, den Unternehmen angemessene Leitlinien für eine stabile Unternehmensführung vorzugeben, verfehlt hat. Um diese Frage valide zu beantworten, muss die Güte der Governance deutscher Unternehmen auf breiter Ebene gemessen und in ihren Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen umfassend untersucht werden.
+++ Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität veröffentlicht +++ IDW sieht Fragen aus dem Fall Wirecard unbeantwortet +++
Recht
Krypto-Token können in besonderem Maße für Geldwäsche missbraucht werden, da sie Transaktionen digitaler Werteinheiten auf dezentraler und pseudonymer Basis ermöglichen. Sie stellen herkömmliche Mittel der Geldwäschebekämpfung auf den Prüfstand und haben dadurch Reformbestrebungen auf nationaler und internationaler Ebene ausgelöst. Insbesondere hat die Financial Action Task Force (FATF) als das wichtigste internationale Gremium für die Entwicklung von Regulierungsstandards in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weitreichende Anforderungen für die Regulierung von Token aufgestellt.
+++ EU-Whistleblower-Direktive setzt Unternehmen unter Zugzwang +++
Die mit Beschluss der Bundesregierung vom 16.9.2020 modernisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Grundsätze) bilden neben den gesetzlichen Bestimmungen als Selbstverpflichtung des Bundes den Rahmen für die Corporate Governance der Unternehmen mit Bundesbeteiligung und der Art und Weise, wie der Bund seine Beteiligungen führt. Sie bestehen künftig aus dem an die Unternehmen gerichteten „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) sowie den an die Beteiligungsführung des Bundes gerichteten „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“ (Richtlinien).
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Handelt ein Vorstand pflichtwidrig, wenn er ein hohes, unabweisbares Risiko eingegangen ist, für dessen Übernahme ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht erkennbar war? Das OLG Brandenburg hat in dieser Frage eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Wie wichtig es sein kann, in bestimmten Fällen eine Inanspruchnahme des Geschäftsführers im Wege der einstweiligen Verfügung bereits bei deren erstmaliger Beantragung abschließend zu prüfen und darüber zu entscheiden, zeigt eine Entscheidung des OLG Köln.
+++ Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts schließt gesetzliche Lücke +++ Covid-Schutzschirmverfahren für KMU als mögliche Lösung +++ Geldwäschebekämpfung: Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf +++ Erlaubnisverfahren für Geschäfte mit Kryptowerten +++
Prüfung
Die zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben der EU, die im Zusammenhang der Sustainable-Finance-Initiative stehen, werden weitere Anreize für institutionelle Investoren und andere Kapitalgeber schaffen, ihr Kapital noch stärker in nachhaltige Investitionen fließen zu lassen. Es wird sich somit der Druck auf den Vorstand erhöhen, das Unternehmen stärker nach den Grundprinzipien der unternehmerischen Sozialverantwortung zu leiten. Parallel wird zudem die CSR-Richtlinie überarbeitet, die mit höheren Publizitätsanforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung einhergehen gehen wird.
Rechnungslegung
Der Beitrag präsentiert die Ergebnisse der vierten Untersuchung zur Qualität des Corporate-Governance-Reportings (CGR) der DAX30-Unternehmen für das Berichtsjahr 2019. In den ZCG-Ausgaben 5/2017, 6/2018 und 6/2019 wurden bereits die Ergebnisse zur Berichtsqualität hinsichtlich der Corporate Governance (CG) der Jahre 2016 bis 2018 analysiert. Daran anknüpfend wird nun aufgezeigt, wie sich das CGR im Vierjahresvergleich fortentwickelt hat. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Qualität der Berichterstattung insgesamt betrachtet auf dem gleichen Niveau.
Die Folgebewertung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) wird seit Inkrafttreten des Impairment Only Approaches (IOA) nach IAS 36 mit weitreichenden rechnungslegungspolitischen Ermessens- und Gestaltungsspielräumen in Verbindung gebracht. Unstrittig ist, dass die einzelnen Corporate-Governance-Instanzen, z. B. Aufsichtsräte und Abschlussprüfer, einen zentralen Einfluss auf das Goodwill Accounting nehmen. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst zentrale rechnungslegungspolitische Freiheitsgrade bei der Bestimmung des Goodwill Impairments nach IAS 36 vor und verdeutlicht anschließend, inwiefern die aktuellen Reformpläne des IASB eine Änderung der Bilanzierung de lege lata vorsehen.
Service
+++ ESVnews (S. 244/245): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 284–286) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 287/288) +++
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.