Inhalt der Ausgabe 04/2022
Editorial
Inhalt
Management
Die Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften fanden auch im dritten Jahr der Covid-19-Pandemie bis auf einzelne Ausnahmen ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Während die Pandemie abklingt, liegt der Fokus der gesellschaftsrechtlichen Diskussion auf der Zukunft der virtuellen Hauptversammlung und deren gesetzlicher Verstetigung. Im vorliegenden Beitrag wird die Ausübung von Aktionärsrechten im herkömmlichen und virtuellen Format mittels einer empirischen Untersuchung von 245 HV von DAX-Unternehmen von 2016 bis 2022 sowie einer quantitativen Befragung der Unternehmen verglichen.
Recht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt auf eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage ab, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Der vorliegende Beitrag skizziert, was es nun für die verpflichteten Unternehmen in der Praxis zu beachten gilt. Es zeigt sich, dass sich für die Unternehmen neben Herausforderungen auch Chancen ergeben, etwa in Form von Wettbewerbsvorteilen.
+++ Sustainable-Finance-Beirat nimmt Arbeit auf +++
Die Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat eine neue Kodex-Fassung veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist der DCGK 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen gehen zum einen auf aktienrechtliche Anpassungen als Folge des Finanzmarktintegritäts stärkungsgesetzes (FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) zurück. Zum anderen hat das Thema Nachhaltigkeit stärker Eingang in Empfehlungen vor allem für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen erhalten. Der Beitrag skizziert die Neuerungen.
+++ Kapitalmarktzugang wird erleichtert +++
Prüfung
Die Ergebnisse einer Analyse der Bestätigungsvermerke von im FTSE 100 gelisteten Unternehmen im Hinblick auf die Wesentlichkeitsberichterstattung während der Corona-Pandemie zeigen, dass seltener gewinnbezogene Bezugsgrößen bei der Festlegung der Wesentlichkeit herangezogen wurden. Auch kamen nun häufiger Bezugsgrößenwechsel vor. Einerseits wurde dabei die zuvor genutzte Bezugsgröße durch eine andere ersetzt, andererseits fanden etwa Wechsel von stichtagsbezogenen Betrachtungen zu Durchschnittsbetrachtungen der gleichen Bezugsgröße im Zeitablauf statt. Ebenfalls ist zu beobachten, dass die auf die Bezugsgröße angewendeten Prozentsätze zum Teil so festgelegt wurden, dass nominal der gleiche Betrag der Wesentlichkeit trotz veränderter Bezugsgröße resultiert. Die gewählten Praktiken unterscheiden sich in Abhängigkeit der jeweiligen Prüfungsgesellschaft.
Rechnungslegung
Die Beschreibung der Governance fungiert für externe Berichtsadressaten als notwendige Information, um die Integrität der gesamten Berichterstattung, Führung und Überwachung von Unternehmen adäquat einzuschätzen. Die externe Abbildung der Corporate Governance erfolgte bislang primär in der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (EzU), die von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften verpflichtend zu erstellen ist. Daher überrascht es, dass bei der Veröffentlichung eines ersten Satzes an Entwürfen (E-) der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) in den E-ESRS G1 und E-ESRS G2 offenbar keine inhaltliche Abstimmung mit bestehenden Berichtspflichten erfolgte und viele vermeintlich neue Offenlegungspflichten bereits für bestimmte Unternehmen gesetzlich gefordert sind, wobei eine Verweismöglichkeit vor Dubletten schützen soll.
Service
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