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Das Hinweisgeberschutzgesetz
Anmerkungen zum Gesetz und seiner Anwendung aus Governance-Sicht

Der Bundestag hat am 29.9.2022 erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beraten. Am 19.10.2022 erfolgte eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Hinweisgebende vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Nach dem Gesetzentwurf müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Neben den internen Meldestellen sollen auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Die hinweisgebende Person soll laut Entwurf wählen können, ob sie sich an eine interne oder eine externe Meldestelle wendet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-30
Dokument Das Hinweisgeberschutzgesetz