Inhalt der Ausgabe 01/2014
Editorial
Inhalt
Immissionsschutz / Umgang mit Benzindämpfen
- Maßnahmen zur Emissionsminderung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC)
- EU-Petrol Stage I Richtlinie 20. BImSchV: Umfüllen und Lagerung von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen und Rohbenzin
- EU-Petrol Stage II Richtlinie bzw. 21. BImSchV: Betanken von Kraftfahrzeugen
- Benzindämpferückgewinnung
Durch die Anforderungen der EU-Petrol Stage I und II Richtlinien bzw. in Deutschland der 20. und 21. BImSchV können die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) maßgeblich verringert werden. Von diesen Verbindungen können einerseits direkt Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen (z. B. Benzol), andererseits sind sie Vorläufersubstanzen für bodennahes Ozon. Benzin-Dämpfe werden – so weit möglich – in der gesamten Verteilungskette des Benzins gesammelt und entgegen des Kraftstoffflusses vom Tank der Kraftfahrzeuge zurück zum Erzeuger geführt. Dort wird aus den Dämpfen flüssiges Benzin zurückgewonnen und dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt. Der „Benzindämpfekreislauf“ leistet damit auch einen erheblichen Beitrag zur Ressourcenschonung.
Luftreinhaltung / Nächtliche Ozonmaxima
- Troposphärisches Ozon
- Ozonkonzentration
- Charakteristischer Ozon-Tagesverlauf
- Sekundäre nächtliche Ozonmaxima
- Vertikale Transportprozesse in der Atmosphäre
Troposphärisches Ozon wird unter dem Einfluss der zunehmenden Sonneneinstrahlung tagsüber gebildet. In der Nacht hat man einen nahezu vollständigen Ozonabbau. In Abweichung von dem charakteristischen Ozon-Tagesverlauf wurden an einigen Stationen die sekundären nächtlichen Ozonmaxima beobachtet. In allen untersuchten Fällen wird dabei dem vertikalen Transport in der Atmosphäre wesentliche Bedeutung zugemessen. Bisherige Untersuchungen sind lokal beschränkt, beziehen sich auf kurze Zeiträume, aber geben Hinweise darauf, dass das Phänomen der nächtlichen Ozonanstiege auf großräumiger Skala auftreten kann. Die europäische Datenbank AirBase ermöglicht eine breit angelegte Analyse des Phänomens durchzuführen. Für diesen Beitrag wurde eine Methode entwickelt, nächtliche Ozonmaxima und gleichzeitig auftretende Minima der NO
x-Konzentrationen automatisch zu erkennen. Das Phänomen tritt in Europa faktisch jede Nacht und großflächig auf.
Lärmschutz / Kinderlärm
- Kinderlärm
- Kindertageseinrichungen
- Kinderspielplätze
- Bolzplätze
- TA Lärm
- Reines Wohngebiet
Kinderlärm ist sozialadäquat und eine notwendige Begleiterscheinung der altersgerechten Entwicklung eines Kindes. Aus diesem Grund bedarf Kinderlärm einer Privilegierung gegenüber Lärm, der etwa von Gewerbe- oder Industriebetrieben ausgeht. Der Gesetzgeber wurde insofern tätig, indem er mit Wirkung zum 28.7.2011 den neuen § 22 Abs. 1a BImSchG geschaffen hat, demzufolge Lärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen ausgeht, immissionsschutzrechtlich eine Privilegierung gegenüber anderen Geräuscheinwirkungen erfährt. Bauplanungsrechtlich wurde nun ebenfalls die Situation für Anlagen zur Kinderbetreuung verbessert: Mit der Baurechtsnovelle 2013 wurde § 3 Abs. 2 BauNVO mit Wirkung zum 20.9.2013 dahingehend ergänzt, dass solche Anlagen in einem reinen Wohngebiet allgemein zulässig sind, wenn sie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
Lärmschutz / Fluglärm und Immobilienwerte
- Fluglärm
- Schalldruck
- Hedonische Regression
- Immobilien
- Luftverkehr
Die Eröffnung der dritten Start- und Landebahn am Flughafen Frankfurt löste anhaltende Proteste in der Bevölkerung aus und gilt als Zäsur in der Betrachtung des Fluglärms in Deutschland. In der Wissenschaft wurden neue Studien angestoßen. Ein Zweig der Forschung untersucht die Wirkungen des Fluglärms auf Immobilienwerte. Da Immobilien unbeweglich sind, kondensieren sich in ihren Werten alle wahrgenommenen positiven und negativen Eigenschaften eines Standortes. Mit Hilfe von hedonischen Regressionen lassen sich die einzelnen Faktoren isolieren. Es liegen aus 2012 und 2013 vier neue Studien vor, die Daten von Internetportalen zu Preisen von Wohnungen und Häusern sowie Mieten von Appartements in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt auswerten. Die Studien bestätigen, dass Fluglärm ein statistisch signifikanter Werteinflussfaktor ist. NSDI-Werte zwischen 0,7 und 1,7 werden nachgewiesen. Dies liegt im Rahmen früherer Studien. Bei besonders hohen Lärmwerten deuten sich exponentiell steigende Wertverluste an. Neu sind Untersuchungen zur Wertminderung unter Flugrouten. Mit jedem Kilometer Entfernung vom Zentrum einer Flugroute nimmt der Wert einer Immobilie im Mittel um etwa 90 Euro/m
2 Wohnfläche zu bis zu einer Entfernung von 4,5 km, ab der sich keine Effekte mehr nachweisen lassen. Neu sind auch Untersuchungen von bloßen Ankündigungen geplanter zukünftiger Lärmmaßnahmen. Sie zeigen ein großes Maß an Unsicherheit der Menschen auf. Es kommt zu überschießenden Effekten, d. h. übertriebenen Wertminderungen, wenn es eine heftige öffentliche Debatte gibt. Fehlt demgegenüber eine öffentliche Diskussion, unterschätzen die Menschen die kommende Belastung durch Fluglärm und werden dann durch den tatsächlichen Lärm überrascht.
Service
+++ 81. Umweltministerkonferenz vom 15. November 2013 in Erfurt +++ dena verleiht Energy Efficiency Award 2013 / Preise für herausragende Energieeffizienzprojekte von Salzgitter Flachstahl, erecon, Caféhaus LANGES und EJOT Fastening Systems +++
+++ Bußgeld für Parken ohne gültige Umweltplakette in Umweltzone +++ Klage gegen Höchstspannungsfreileitung bei Krefeld überwiegend erfolgreich +++
+++7. Umweltaktionsprogramm – Parlament und Rat stimmen zu +++ Ganz schön dicke Luft +++ Neue Qualitätsziele für saubere Luft +++ Luftverkehr – Flugzeuge müssen nicht mit ihren Abgasen handeln +++
+++ Recht der Erneuerbaren Energien +++ EEG Erneuerbare Energien-Gesetz +++ Bundesberggesetz (BBergG) +++ Geschichte des Klimas +++ VDI-Richtlinien +++
+++ Europäische Union / Bund / Länder +++
+++ Hendricks: Beim Klimaschutz ehrgeiziger werden – Europäischen Emissionshandel weiter reformieren +++ „Lärm macht krank“ +++
+++ Umweltzonen: Rechtzeitig an die Plakette denken +++ Informationsbroschüre Ratgeber Solarstromspeicher veröffentlicht +++ VDI fordert die Beleuchtungsbranche zum Wechsel zur LED-Technik auf +++ Nachbericht Genehmigungsmanagement – Fachtagung +++ Lärmschutz im Rahmen des nationalen Luftverkehrskonzeptes stärken +++
+++ Katalysatoren gegen den Klimakiller Lachgas +++ Professionelle Gasanalyse +++ FENECON vertreibt gemeinsam mit BYD entwickelten Hybrid-Stromspeicher +++
Veranstaltungstermine von März 2014 bis Juni 2014
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