Inhalt der Ausgabe 01/2018
Editorial
Inhalt
Fachbeiträge
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument und wird alle fünf Jahre mit dem Ziel durchgeführt, Lärmproblemen zu begegnen und Auswirkungen von Umgebungslärm zu regeln. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger anhand von berechneten Lärmkarten und einer Belastungsanalyse bewertet. Dabei spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Außerdem werden die durchgeführten und geplanten Maßnahmen der verschiedenen Programme des Bundes zur Lärmminderung aufgezeigt, zu denen auch das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes zählt.
Innerhalb eines Pilotprojektes sollte das Stickoxid-Minderungspotential von photokatalytisch aktiven Oberflächen unter Realbedingungen an einer Lärmschutzwand untersucht werden, auf deren Oberfläche eine Titandioxid (TiO2)-Suspension appliziert wurde. Vor dem Einsatz der photokatalytischen Materialien mussten zunächst mehrere Voruntersuchungen durchgeführt werden. Hierzu zählten z. B. Modellrechnungen und Schalluntersuchungen, um auszuschließen, dass die für die Lärmschutzwand gewählte TiO2-Suspension die akustischen Eigenschaften des offenporigen Wandmaterials beeinflusst.
Durch die Änderung der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie und der Europäischen Monitoring-Verordnung (MVO) für die Handelsperiode 2013–2020 hat die direkte Erfassung der Treibhausgasemissionen mit kontinuierlichen Emissionsmesssystemen (KEMS) deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Prüfung der entsprechenden Emissionsberichte lässt jedoch Defizite in verschiedenen Bereichen erkennen, obwohl KEMS im anlagenbezogenen Immissionsschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) seit vielen Jahren routinemäßig eingesetzt werden.
Mit der Städtebaurechtsnovelle 2017 wurde der neue Baugebietstypus „Urbane Gebiete“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Um auch für diesen Immissionsrichtwerte, wie sie in der TA Lärm sowie in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) für andere Baugebietstypen bereits festgelegt sind, zu schaffen, mussten diese beide Regelwerke dementsprechend geändert werden.
Der Begriff des Betreibers einer Anlage ist im BImSchG nicht definiert. Für die Anwendung zahlreicher Vorschriften des Immissionsschutzrechts kommt es jedoch auf den Begriff des Anlagenbetreibers an. So wird durch die in § 5 BImSchG aufgeführten Grundpflichten ausdrücklich der Betreiber einer Anlage unmittelbar durch Gesetz verpflichtet, für einen gefahrenfreien Zustand der Anlage zu sorgen und dem Entstehen schädlicher Umweltauswirkungen vorzubeugen.
Nachrichten & Presse
Zum Jahreswechsel treten strengere Grenzwerte für Holzöfen in Kraft. Denn Kamin- und Kachelöfen verursachen gesundheitsschädliche Staubemissionen. Zu deren Begrenzung muss die Feuerungstechnik dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Der Umsatz mit grünen Produkten in den Konsumbereichen Wohnen, Mobilität und Ernährung ist 2015 um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dennoch haben sich die CO2-Emissionen im Konsumsektor kaum verändert. Dies zeigt die Studie „Grüne Produkte in Deutschland 2017 – Marktbeobachtungen für die Umweltpolitik“ des Umweltbundesamtes (UBA). So sind die CO2-Emissionen im Konsumbereich von 7,9 Tonnen pro Person und Jahr im Jahr 2005 lediglich um ein Prozent auf 7,8 Tonnen im Jahr 2014 gesunken.
Die Verfügbarkeit von Rohstoffen wird nicht allein durch technisch-geologische, wirtschaftliche und politische Aspekte beeinflusst. Auch die Umweltrisiken des Bergbaus haben einen realen Einfluss darauf. Mit der vom Umweltbundesamt entwickelten ÖkoRess-Bewertungsmethode liegt nun erstmals ein Methodenvorschlag vor, mit dem Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen und Behörden ökologische Gefährdungspotentiale von Rohstoffen und Bergbauprojekten bewerten und ökologisch kritische Rohstoffe identifizieren können.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihres Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ belastete Städte und Kommunen durch neue Förderrichtlinien für mehr schadstoffarme Fahrzeugflotten, die Umstellung auf alternative Antriebe und mehr Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität.
Auf Einladung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kommen die G20-Staaten in Berlin zur Ersten Sitzung des G20-Ressourceneffizienz-Dialogs zusammen. Der neue Regierungsprozess wurde beim G20-Gipfel in Hamburg beschlossen. Ziel ist es, im Kreis der zwanzig größten Wirtschaftsmächte den effizienteren und schonenderen Einsatz natürlich Ressourcen wie Rohstoffe, Wasser und Land zu fördern. Hendricks und Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Matthias Machnig eröffnen gemeinsam die Konferenz.
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine umfassende Reform des Emissionshandels geeinigt. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass deutlich mehr CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden als bisher. Das bedeutet, dass in den frühen 20er Jahren die nötige Knappheit am Markt entstehen wird, um wirksame Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen.
Die Unstatistik Dezember 2017 ist eine Meldung der Deutschen Welle vom 4. Dezember: „Jeder vierte Mensch stirbt durch Umweltverschmutzung“.
Zum Abschluss der 89. Umweltministerkonferenz hat Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger in Potsdam eine positive Bilanz der Beratungen gezogen. Insgesamt wurden über 40 Tagesordnungspunkte behandelt. Schwerpunkte der Herbstkonferenz waren die Themen Klimaschutz und Artenschutz.
+++ TOP 11: Klimaschutzziele des Bundes 2020 +++ TOP 14: Ausbau der Elektromobilität und den Ausbau der Erneuerbaren Energien gemeinsam vorantreiben +++ TOP 27: Luftreinhaltung – „Nationales Forum Diesel“ +++ TOP 28: Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erleichtern: Änderungsbedarf insbesondere im Verkehrsrecht +++
Die Europäische Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben Volkswagen erneut dazu aufgefordert, schnellstmöglich alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. „Volkswagen hat seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und muss viel mehr für die europäischen Verbraucher tun“, so EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová. „Wir müssen nun die richtigen Lehren aus dem Volkswagen-Fall ziehen und die Handhabe der Verbraucher und die Durchsetzung von EU-Recht stärken.
Die Kommission hat weitere Maßnahmen bekanntgegeben, um gegen Müllverschmutzung der Meere vorzugehen. Um weitere Ideen für das Vorgehen gegen Plastikmüll und im Meer treibende Fischernetze zu sammeln, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Derweil haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf einen Vorschlag der Kommission zu modernisierten EU-Rechtsvorschriften zur Abfallverarbeitung geeinigt; ein wichtiger Schritt hin zur Kreislaufwirtschaft.
Die Europäische Kommission hat deutsche Pläne zur schrittweisen Anwendung der EEG-Umlage auf Bestandsanlagen zur Eigenversorgung nach den EU-Beihilfevorschriften gebilligt. Die Reform wird – in einer für Bestandsanlagen tragfähigen Weise – zu niedrigeren Stromrechnungen für die Verbraucher beitragen.
Das Bekenntnis der EU zum Umstieg auf saubere Energien ist unumkehrbar. Bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Zukunft mit der Abkehr von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft sollte keine Region zurückgelassen werden. Die Kommission eröffnet eine neue Plattform zur Unterstützung und Vernetzung der betroffenen Regionen.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich darauf geeinigt, für bessere Qualität und eine stärkere Unabhängigkeit bei der Typgenehmigung und Prüfung von Fahrzeugen zu sorgen. Zudem sollen Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, verstärkt überprüft werden. Durch eine europäische Aufsicht wird das Gesamtsystem gestärkt. „Mit strengeren und strenger kontrollierten Vorschriften hat die Automobilindustrie die Chance, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen.“
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig auf eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 geeinigt. Die Reform soll dazu beitragen, einen wesentlichen Teil der im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtung zu erfüllen. Ziel dieser Verpflichtung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.
Die Kommission hat neue Zielvorgaben für die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer Pkw und Lkw in der EU vorgeschlagen, um den Übergang zu emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen. Im Jahr 2030 müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen sowohl bei neuen Pkw als auch bei neuen Lieferwagen 30 Prozent niedriger sein als 2021.
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