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In vielen deutschen Städten wurden im letzten Jahr an Messstellen, die die EU-Kriterien erfüllen, Grenzwertüberschreitungen, vor allem für NO2 und PM10, gemeldet. Die Ursachenanalyse zeigte, dass diese Grenzwertüberschreitungen hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht werden. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung werden für diese Städte Maßnahmenpläne aufzustellen sein, die das Ziel verfolgen, die Einhaltung der Grenzwerte in dem rechtlich dafür vorgesehenen Zeitraum sicherzustellen. Für den Verkehrsbereich bieten sich hier verkehrslenkende Maßnahmen an, die sowohl kleinräumige als auch großräumige Emissions- und damit Immissionsverlagerungen zur Folge haben können. Bei verkehrslenkenden Maßnahmen muss beachtet werden, dass bei einer Verlagerung des Verkehrs nicht an anderer Stelle neue Konflikte bezüglich der Luftreinhaltung oder bezüglich der Verkehrsleistungsfähigkeit verursacht werden. Aus diesem Grund muss bei der Maßnahmenplanung auf Verkehrsmodelle und deren Wirkungsabschätzung zurückgegriffen werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes für die Stadt Hagen wurde ein Modellsystem entwickelt und getestet, welches einerseits die verkehrlichen Wirkungen prognostiziert und andererseits die Wirkungen durch Berechnung der Emissionen und der Immissionen für alle Strecken im städtischen Netz im Vorfeld bewerten hilft. Es wurden mehrere Maßnahmen mit dem Ziel definiert, die Luftschadstoffbelastung im Bereich des lufthygienisch hochbelasteten Märkischen Ringes zu mindern. Dabei zeigte es sich, dass mit einer Kombination von statischer Beschilderung zur Lkw-Führung sowie einer dynamischen Beschilderung mit frühzeitigem Hinweis auf eine Durchfahrtssperre für Lkw ab 3,5 t am Märkischen Ring die Luftschadstoffe sowohl kurz- als auch längerfristig effektiv gesenkt werden können. Die Untersuchungen zur Wechselwirkung im Straßennetz haben ergeben, dass verkehrslenkende Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung am Märkischen Ring in anderen bzgl. der Luftschadstoffbelastung kritischen Straßenabschnitten zu einer Verschlechterung der lufthygienischen Situation führen können, die eventuell die Schaltung weiterer Maßnahmen für diese Straßenabschnitte notwendig macht.
In vielen deutschen Städten wurden im letzten Jahr an Messstellen, die die EU-Kriterien erfüllen, Grenzwertüberschreitungen, vor allem für NO2 und PM10, gemeldet. Die Ursachenanalyse zeigte, dass diese Grenzwertüberschreitungen hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr verursacht werden. Im Rahmen der Luftreinhalteplanung werden für diese Städte Maßnahmenpläne aufzustellen sein, die das Ziel verfolgen, die Einhaltung der Grenzwerte in dem rechtlich dafür vorgesehenen Zeitraum sicherzustellen. Für den Verkehrsbereich bieten sich hier verkehrslenkende Maßnahmen an, die sowohl kleinräumige als auch großräumige Emissions- und damit Immissionsverlagerungen zur Folge haben können. Bei verkehrslenkenden Maßnahmen muss beachtet werden, dass bei einer Verlagerung des Verkehrs nicht an anderer Stelle neue Konflikte bezüglich der Luftreinhaltung oder bezüglich der Verkehrsleistungsfähigkeit verursacht werden. Aus diesem Grund muss bei der Maßnahmenplanung auf Verkehrsmodelle und deren Wirkungsabschätzung zurückgegriffen werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes für die Stadt Hagen wurde ein Modellsystem entwickelt und getestet, welches einerseits die verkehrlichen Wirkungen prognostiziert und andererseits die Wirkungen durch Berechnung der Emissionen und der Immissionen für alle Strecken im städtischen Netz im Vorfeld bewerten hilft. Es wurden mehrere Maßnahmen mit dem Ziel definiert, die Luftschadstoffbelastung im Bereich des lufthygienisch hochbelasteten Märkischen Ringes zu mindern. Dabei zeigte es sich, dass mit einer Kombination von statischer Beschilderung zur Lkw-Führung sowie einer dynamischen Beschilderung mit frühzeitigem Hinweis auf eine Durchfahrtssperre für Lkw ab 3,5 t am Märkischen Ring die Luftschadstoffe sowohl kurz- als auch längerfristig effektiv gesenkt werden können. Die Untersuchungen zur Wechselwirkung im Straßennetz haben ergeben, dass verkehrslenkende Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung am Märkischen Ring in anderen bzgl. der Luftschadstoffbelastung kritischen Straßenabschnitten zu einer Verschlechterung der lufthygienischen Situation führen können, die eventuell die Schaltung weiterer Maßnahmen für diese Straßenabschnitte notwendig macht.
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2001 eine Mitteilung zum Programm "Saubere Luft für Europa" (CAFE) angenommen und dem Rat sowie dem Europäischen Parlament zur Information und Kommentierung vorgelegt. Die Mitteilung erläutert die bisherigen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Luftqualität in Europa, die bestehenden und zukünftigen Probleme der Luftreinhaltung sowie die geplante Strategie für eine weitere Verbesserung der Luftqualität. Der Rat hat am 29. Oktober 2001 seine Schlussfolgerungen und das Europäische Parlament am 13.3.2002 eine Entschließung zum CAFE-Programm verabschiedet. Das CAFE-Programm hat folgende Ziele:
Daraus wird deutlich, dass eine Verbesserung der Luftqualität im Wesentlichen über die Festlegung von Luftqualitätsstandards erfolgen soll, und weniger über emissionsbegrenzende Maßnahmen an industriellen Anlagen. Folgerichtig steht im Mittelpunkt der Überlegungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Strategie ein Richtlinienpaket, in dem die 1. Tochterrichtlinie (SO2, NOx, Partikel und Blei), die 2. Tochterrichtlinie (Benzol und CO) und die 3. Tochterrichtlinie (Ozon) zur Luftqualitätsrahmen-Richtlinie novelliert werden sollen. Weitere mögliche Rechtsetzungsmaßnahmen könnten eine Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen und der Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft sein.
Tiermehl und Tierfett erfahren ihre Attraktivität für den Einsatz als Energieträger in verschiedenen Industrieanlagen aufgrund der Kostenvorteile im Vergleich zu Primärenergieträger bzw. anderen nicht gefährlichen Ersatzbrennstoffen bei vergleichbaren Heizwerten. Ob Tiermehl auch in Zukunft als Energieträger eingesetzt werden kann, ist abhängig von der Frage, ob das nationale Verfütterungsverbot gelockert oder gar wieder aufgehoben wird. Das Verbrennungsverbot wird durch die aktuelle EG-VO 1774/2002 unterstrichen. Die Abfallverwertung in Produktionsprozessen hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und die Antragsinhalte immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren erheblich beeinflusst. Der Einsatz von Ersatzbrennstoffen ist genehmigungsfähig, wenn die Prüfung in einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können.
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Hinweise:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-06-01 |
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