Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004
- Ausgabe 04/2007
- Ausgabe 03/2007
- Ausgabe 02/2007
- Ausgabe 01/2007
Moose besitzen mehrere Eigenschaften, die sie befähigt, Feinstaub festzuhalten bzw. abzubauen. Laubmoose mit ihren an dicht gestellten Stängeln sitzenden zahlreichen Blättchen besitzen eine riesige Oberfläche. Ihre Oberfläche ist negativ geladen und mit positiv geladenen H+-Ionen besetzt, wodurch sie Partikel nach Art eines Mikrofaserstaubtuches festhalten und verhindern, dass Feinstaub als Schwebstaub wieder in die Luft gelangt. Die benötigten Nährstoffe werden über die ganze Oberfläche durch Kationenaustausch aufgenommen. Das betrifft insbesondere die im Durchschnitt zu 40 % in Feinstaub enthaltenen Ammoniumsalze, welche verstoffwechselt und in Phytomasse verwandelt werden. Die Oberfläche der Moose ist mit einem Biofilm aus Bakterien bedeckt, welche organische Feinstaubanteile verwerten. Unlösliche anorganische Feinstaubanteile werden schließlich zwischen den Moospflänzchen festgehalten und sedimentieren dort.
Moose werden in Form großflächiger Matten zur Dachbegrünung angezogen. Eine Anbringung an Orten mit starker Feinstaubbelastung könnte helfen, diese Werte zu reduzieren.
Betreiber immissionsschutzrechtlicher relevanter Anlagen können auf vielfältige Weise unzuverlässig sein. Für Nachbarn dieser Anlagen, die Allgemeinheit, aber eben auch für ihre Branche geben sie schlechte Beispiele ab und verringern dadurch die Akzeptanz von genehmigungsbedürftigen imitierenden Anlagen zum Beispiel in Kleinstädten, Dörfern, in der Nähe von Wohngebieten oder aber auch im Außenbereich. Vielfach wurde deswegen der Ruf nach entsprechenden Regelungen laut, die dies bereits im Voraus schützend unterbinden sollen. Dass die Unzuverlässigkeit eines Betreibers im Rahmen der Genehmigungserteilung unberücksichtigt zu bleiben hat, war bislang jedenfalls weitgehend unbestritten.
Im Jahre 2006 beschäftigten sich sowohl das Verwaltungsgericht Freiburg, als auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen in zwei Entscheidungen mit der Rolle der Unzuverlässigkeit eines Anlagenbetreibers im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Anlagengenehmigung nach § 6 Abs. 1 bzw. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Geltendmachung derselben durch Nachbarn der immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen. Beide Gerichte kamen in ihrer Bewertung zu einem unterschiedlichen Ergebnis. Dies gibt Anlass, sich genauer mit den beiden Lösungsansätzen der beiden Spruchkörper vor dem Hintergrund der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung selbst zu beschäftigen.
Die Wirkung verkehrsmindernder Maßnahmen auf die Reduktion der Luftschadstoffbelastung ist ein Thema, dem im Zusammenhang mit Aktions- und Maßnahmenplanung aktuelle Bedeutung zukommt. Aussagen zu den erzielbaren Minderungen sind allerdings meist auf theoretische Abschätzungen angewiesen. Eine reale verkehrsmindernde Maßnahme in Form einer 12-stündigen vollständigen Straßensperrung wurde anlässlich der Tour de France am 8. 7. 2005 in der Karlsruher Innenstadt durchgeführt. Da sich direkt an der abgesperrten Strecke die Luftmessstation Karlsruhe-Straße befindet, lässt sich über deren Messwerte die Auswirkung der Straßensperrung untersuchen. Zum Vergleich dient eine unbeeinflusste städtische Hintergrundstation. Beim Feinstaub PM10 führte die Straßensperrung zu einem nachweisbaren Rückgang des Tagesmittelwerts um etwa 5-6 µg/m3, entsprechend ca. 25 % Minderung. Bei den Komponenten NO, NO2 und CO war der Minderungseffekt durch die Straßensperrung stärker ausgeprägt. Bei CO bewirkte die Maßnahme eine Abnahme des Tagesmittelwerts um 65 %, bei NO um 70 % und bei NO2 aufgrund der höheren Hintergrundkonzentrationen um 45 %. Der Zusammenhang der gemessenen Minderungen mit den Hintergrundwerten und der Ausschöpfungsgrad der maximal möglichen Minderungsspanne werden diskutiert.
Bereits frühzeitig hat sich die Bahn auf die Diskussion zum Thema Luftqualität in Deutschland eingestellt und geeignete Methodiken entwickelt, um die vom Schienenverkehr verursachten Emissionen zu ermitteln. Dabei spielte in der Vergangenheit der Ortsbezug eher eine untergeordnete Rolle. Das Ausweisen von Gesamtemissionsgrößen war Standard und ist seit fast zehn Jahren integraler Bestandteil von bundesweit anerkannten Berechnungsmodellen. Die verstärkte Nutzung des Instruments Luftreinhalteplan bzw. Emissionskataster und die damit verbundene Emittentenanalyse verlangte jedoch nach einem Weg, auch lokale Fragestellungen beantworten zu können. Mit dem Bahn-Emissionskataster Schienenverkehr (BEKS) wurde dies ermöglicht. Erstmals können – ausgehend von der Einzelzugfahrt vor Ort – streckenbezogene oder gebietsbezogene Auskünfte gegeben werden. Eine Aktualisierung der Daten erfolgt für jede Fahrplanperiode. Hervorzuheben ist die Nutzung des Modells für Abriebberechnungen. Die Verfügbarkeit von Zugkonfigurationen zusammen mit den zugehörigen Streckeninformationen bot die Möglichkeit, detaillierte Berechnungen bzgl. Bremsabrieb, Rad-/Schienenabrieb oder Fahrdrahtabrieb durchzuführen.
Rezensionen:
Hinweise:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2007.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-03 |
Jetzt bestellen – für den gesamten Campus.
Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004