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Inhalt der Ausgabe 09/2016

Editorial

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Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Neuregelung der Eingruppierung im öffentlichen Dienst abgeschlossen – ein langer Weg geht zu Ende

Im Rahmen der am 29. April 2016 erfolgreich beendeten Tarifrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen ist nunmehr auch eine Einigung über eine neue Entgeltordnung für die kommunalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt. Damit ist – nach vielen Jahren schwieriger Verhandlungen – das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes, das für annähernd 2,7 Millionen Beschäftigte in den drei Bereichen „Bund“, „Länder“ und „Kommunen“ gilt, vollständig geregelt. Dies ist Gelegenheit für eine Bilanz und einen Überblick.

Die Stellung des Personalratsvorsitzenden innerhalb des Personalrats

Der Beitrag nimmt ein Segment des Innenverhältnisses des Personalrats in den Blick und befasst sich mit dem speziellen, rechtlich und sozial determinierten Beziehungsgeflecht zwischen dem Personalrat bzw. den Personalratsmitgliedern und seinem resp. deren Vorsitzenden. Er greift diese Determinanten auf und beleuchtet die einzelnen Stellungs- und Qualifikationsmerkmale des Verhältnisses zwischen dem Personalrat und dessen Vorsitzenden und deren Aussagekraft, indem die durch das Personalvertretungsrecht rechtsnormativ festgelegte Aufgabenbestimmung für den Personalratsvorsitzenden ausgebreitet und daraus ableitend der soziale Führungscharakter der Vorsitzendentätigkeit nachgezeichnet werden, die dem Personalratsvorsitzenden ein demokratisches Führungsverhalten abverlangt.

Rechtsprechung

Dienstunfall bei Teilnahme der Vertrauensperson an Arbeitstagung der Gesamtschwerbehindertenvertretung

§ 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG.
§ 11 BPersVG.
§ 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX.
§ 96 Abs. 2 SGB IX.
OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.5.2016 – 5 LA 150/15 –

Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung für Personalauswahl

§ 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG.
Art. 103 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG.
§ 51 Abs. 3 Satz 1 SBG.
BVerwG, Beschl. v. 23.12.2015 – 2 B 40.14 –

Ausblenden eines Bewährungsvorsprungs durch fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung

Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 9 Satz 1, § 21 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG.
§ 33 Abs. 3 Satz 1 BLV.
BVerwG, Beschl. v. 10.5.2016 – 2 VR 2.15 –

Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung durch ein außerhalb des Vorgesetztenstrangs stehendes Referat der Behörde

Art. 33 Abs. 2 und 4 GG.
§ 21 BBG.
§§ 28, 45, 48 VwVfG.
BVerwG, Urt. v. 17.3.2016 – 2 A 4.15 –

Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

§§ 22, 24 BAT-O.
§ 315 BGB.
BAG, Urt. v. 27.1.2016 – 4 AZR 468/14 –

Rente bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit

Art. 12 Abs. 1 GG.
§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, § 102 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2
SGB VI.
§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 3, § 84 Abs. 1 SGB IX.
§ 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6, Abs. 3 TVöD-AT.
BAG, Urt. v. 17.3.2016 – 6 AZR 221/15 –

Begriff der Dienststelle im Recht der Tragung der Kosten für die Teilnahme von Mitgliedern eines Lehrerrates an einer Schulungsveranstaltung

§ 45 Abs. 4, § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 und Satz 2,
§ 63 Abs. 1 Nr. 20, § 66 Nr. 2, § 91 Abs. 4 Satz 1 und 2 und Abs. 6, § 95 Abs. 2 PersVG BB 2009.
§ 71 Abs. 3 SchulG BB 2011.
BVerwG, Beschl. v. 20.4.2016 – 5 P 3.15 –

Service

Buchbesprechungen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-24
 

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