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Inhalt der Ausgabe 04/2022

Editorial

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Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Erfolgreicher Rechtsschutz gegen Beurteilungen?

Dienstliche Beurteilungen haben erhebliche Bedeutung für die Beamten. Sie dienen unter anderem auch der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen und zu befördern (Art. 33 Abs. 2 GG). Vor diesem Hintergrund bedarf die Regelung des Beurteilungswesens zumindest in den Grundzügen einer auf eine Entscheidung des Gesetzgebers rückführbaren normativen Grundlage.

Das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten bei dienstlichen Beurteilungen im Lichte der jüngsten BVerwG-Rechtsprechung

Die jüngst zum Beurteilungswesen ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 9.9.2021 enthält aus gleichstellungsrechtlicher Sicht mehrere bedeutende Gesichtspunkte. Im Zuge der Entscheidung hat das BVerwG einige ganz grundsätzliche Ausführungen zum Recht der Gleichstellungsbeauftragten auf Beteiligung im Kontext dienstlicher Beurteilungen und zum Gleichstellungsplan im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) gemacht.

Rechtsprechung

Erfordernis von normativen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen durch den Dienstherrn

BVerwG, Urt. v. 7.7.2021 – 2 C 2.21 –

Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

BVerwG, Urt. v. 9.9.2021 – 2 A 3/20 –

Mitbestimmungsrecht bei Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft in Klinik

BVerwG, Beschl. v. 12.8.2021 – 5 P 1/21 –

Buchbesprechungen/Literaturhinweise

Schmidt, Ingrid (Hrsg.): Jahrbuch des Arbeitsrechts. Gesetzgebung – Rechtsprechung – Literatur

Brinktrine/Voitl: Beamtenrecht Bayern. Kommentar

Richardi: Betriebsverfassungsgesetz. mit Wahlordnung

Hollah (Hrsg.): Zur Geschichte der Dienstrechtspolitik im Innenministerium. Von der Weimarer Republik bis heute

Gronimus: Soldatenbeteiligungsrecht. Kommentar zum SBG 2019, zur SBGWV 2017 und ergänzenden Vorschriften

Baßlsperger: Beamte sind doch auch nur Menschen …? Der Beamte als Ehemann, Band II

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-03-25
 

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