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Inhalt der Ausgabe 06/2016

Editorial

Editorial

Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

Begrenzte Dienstfähigkeit nach § 27 BeamtStG und § 45 BBG

Sowohl die Vorschriften für Landes- und Kommunalbeamte (§ 27 BeamtStG) als auch für Bundesbeamte (§ 45 BBG) enthalten Regelungen zur begrenzten Dienstfähigkeit. Abgesehen von dem unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften ergibt sich für die Praxis der Personalverwaltungen und Personalvertretungen eine Reihe von Problemen, welche durch die folgenden Ausführungen einer erleichterten Lösung zugeführt werden sollen.

Die erneute Verwendung dienstlicher Beurteilungen für Auswahlentscheidungen

Dienstliche Beurteilungen bilden die Grundlage von Auswahlverfahren für Beförderungen im öffentlichen Dienst. Wird die Auswahlentscheidung nachträglich aufgehoben, führt dies zu Fragen der Verwendung hinsichtlich vorhandener Beurteilungen. Dazu werden die Leitlinien der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten ausgewertet. Die Darstellung berücksichtigt praxisorientiert die spezifischen Auswirkungen auf Regel- und Anlassbeurteilungen.

Rechtsprechung

Entscheidungsformalien der Einigungsstelle

§ 71 BPersVG.
Nds.OVG, Beschl. v. 19.2.2016 – 17 LP 2/15 – (Rbeschw. zugel.)

Freie Mitarbeiter (sog. „feste Freie“) als Beschäftigte i. S. des PersVG

Art. 47 Abs. 1 Brem LV.
§§ 3 Abs. 1, 52 Abs. 1, 65 Abs. 1 BremPersVG.
Art. 5 Abs. 1 GG.
§ 18 a RBG.
§ 12 a TVG.

OVG Bremen, Beschl. v. 1.12.2015 – 6 LP 103/14 –

Vertragsverlängerung bei Befristung durch Schriftform oder Fortsetzung der Tätigkeit

BAG, Urt. v. 7.10.2015 – 7 AZR 40/14 –

Leitsätze der Rechtsprechung

Leitsätze der Rechtsprechung

Service

Buchbesprechungen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-26
 

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