Inhalt der Ausgabe 05/2013
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Die Sonderregelungen der Energiekostenentlastungen der Industrie werden derzeit in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Insbesondere die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dabei in den Fokus gerückt. Bei der Besonderen Ausgleichsregelung werden die sich aus der EEG-Umlage ergebenden Kostenbelastungen der stromintensiven Unternehmen und Schienenbahnen begrenzt.
Die im Dezember 2012 in Kraft getretene Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU sieht in Art. 7 die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 neue jährliche Energieeinsparungen von 1,5 %, berechnet nach dem gemittelten Energieabsatz der Energieverteiler oder -lieferanten in der Zeit von 2010 bis einschließlich 2012 zu erzielen.
Im Zusammenhang mit der Zulassung von Windenergieanlagen spielt das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine zentrale Rolle. Im auffälligen Gegensatz zu der Tragweite, die mit der Auslegung dieser Vorschrift verbunden ist, steht seine rechtsdogmatische Durchdringung. In Auseinandersetzung mit neueren Gerichtsentscheidungen werden in dem Beitrag maßgebliche Begründungselemente einer kritischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der juristischen Auslegungsregeln unterzogen.
Standpunkte
Wenn die Energiewende gelingen soll, kommen wir nicht um den Ausbau der Netze herum. Die Erneuerbaren Energien werden meist nicht dort produziert, wo sie gebraucht werden. Sie müssen über weite Entfernungen hin zu den Verbrauchern transportiert werden. Da kommt den Übertragungsnetzbetreibern natürlich eine wichtige Aufgabe zu. Unsere Gestaltungsmöglichkeiten sind aber begrenzt.
ER aktuell
Erneut steht eine Änderung der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften bevor: Am 31.07.2013 stimmte die Bundesregierung den (umfangreichen und überwiegend sinnvollen) Änderungen des Bundesrates der von der Bundesregierung zunächst am 29.05.2013 beschlossenen „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ zu, sodass die Verordnung nun nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Rechtsprechung
§§ 307 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 41 Abs.1 Satz 2 Nr. 3, 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG, Art. 3 Abs. 3 Satz 8 Anh. 1 Buchst. d EGRL 73/2009
BGH, Urt. v. 05.06.2013 – VIII ZR 131/12
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV v. 26.07.2011, § 24 Satz 1 Nr. 3 EnWG, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG
OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.05.2013 – Kart 1518/12
§ 11 EnWG
OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2013 – 11 U 145/12
§ 823 BGB, § 11 EnWG, NAV
LG Karlsruhe, Urt. v. 14.06.2013 – 6 O 310/12
§§ 9 Abs. 4, 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, § 16 Abs. 2 Satz 4 EEG 2004, § 41 Abs. 4 EEG 2012, § 2 KAV
BGH, Urt. v. 24.04.2013 – VIII ZR 88/12
§§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 3 EnWG, § 134 BGB, § 256 Abs. 1 Alt. 1 ZPO
OLG Celle, Urt. v. 23.05.2013 – 13 U 185/12 (Kart)
§§ 280, 286 BGB, § 5 Abs. 1 EEG, § 17 Abs. 2a EnWG a. F.
LG Berlin, Urt. v. 12.08.2013 – 99 O 127/11
§§ 43 Satz 3, 43a Nr. 7, 43e Abs. 4, 43h, 18 Abs. 11 EnWG, §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 3a, 3c, Anl. 1 Nr. 19.1.2 Spalte 2 UVPG, Art. 14 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 GG
VGH München, Urt. v. 04.04.2013 – 22 A 12.40048
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