Zwei Jahrzehnte Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz braucht einen langen Atem
Im Rahmen der Bemühungen um einen Sozialraum Europa und der Umsetzung europäischen Rechts trat 1996 in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (89/391/EWG) in Kraft. Damit wurde der betriebliche Arbeitsschutz – Sicherheit und Gesundheitsschutz – auf eine neue, europäisch harmonisierte, rechtliche Grundlage gestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2015.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-01 |