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Zur Reformbedürftigkeit der griechischen Rentenversicherung
– zugleich Besprechung des EuGH-Urteils vom 26. 3. 2009, C-559/07, „Kommission gegen Hellenische Republik“

Während in Deutschland die Rente mit 67 und seit neuestem mit 69 Jahren heftig diskutiert wird, sieht in Griechenland die Rechtslage im öffentlichen Versorgungsrecht für Beamte und Streitkräfte etwas anders aus. Nicht nur existieren weiterhin unterschiedliche Altersgrenzen für Männer und Frauen. Frappierend sind zudem die niedrigen Altersgrenzen, mit denen Frauen unter gewissen weiteren Voraussetzungen eine Altersrente beziehen können. Teilweise ist dies in einem Alter von 42 bzw. 44 Jahren möglich gewesen. Nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung hat die OECD Griechenland als eine fiskalische tickende Bombe bezeichnet und dringend Reformen angemahnt. Eine Angleichung der Altersgrenze für Frauen an diejenige der Männer sollte sowohl aus rechtlichen als auch ökonomischen Gründen alsbald ins Auge gefasst werden. Auch die Luxemburger Richter zeigten in dem hier anzumerkenden Urteil wenig Verständnis für das griechische Beamtenversorgungsrecht.

Seiten 19 - 26

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-08
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Dokument Zur Reformbedürftigkeit der griechischen Rentenversicherung