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Zum Kommissionsvorschlag einer Änderung des Gleichbehandlungsgebots gem. Art. 4 VO 883/2004

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Zugang nicht erwerbstätiger mobiler EU-Bürger zu Sozialleistungen vom Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts abhängig zu machen. Der EuGH hat dies dem Grunde nach gebilligt. Von einer klaren Rechtslage kann dennoch nicht die Rede sein. Vor diesem Hintergrund überrascht es nur wenig, dass bis dato noch keine politische Einigung zur Neuregelung des Gleichbehandlungsgebots gefunden werden konnte.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-09-01
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Dokument Zum Kommissionsvorschlag einer Änderung des Gleichbehandlungsgebots gem. Art. 4 VO 883/2004