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Wettbewerb im Gesundheitswesen
Die Beschlüsse der Abteilung „Sozialrecht“ des 69. Deutschen Juristentages – Sicht der Privaten Krankenversicherung

Aus Sicht der Privaten Krankenversicherung hat der Deutsche Juristentag kluge Beschlüsse* gefasst: Er hat sich in der ideologisierten Reformdebatte nicht auf einen Schnellschuss zur voreiligen Abschaffung der bewährten Dualität von PKV und GKV eingelassen. Die Beschlüsse im Übrigen folgen system- und sachgerecht der Prämisse, dass dort wo Wettbewerb besteht, auch Wettbewerbsrecht gelten soll. Der Deutsche Juristentag hat sich schließlich für die Abschaffung der GKV-Wahltarife und die Abschaffung der Ermächtigung von Zusatzleistungen ausgesprochen. Diese stärken nicht den Wettbewerb, sondern die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen PKV und GKV.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-15
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