Wettbewerb im Gesundheitswesen
Die Beschlüsse der Abteilung „Sozialrecht“ des 69. Deutschen Juristentages – Sicht der Privaten Krankenversicherung
Aus Sicht der Privaten Krankenversicherung hat der Deutsche Juristentag kluge Beschlüsse* gefasst: Er hat sich in der ideologisierten Reformdebatte nicht auf einen Schnellschuss zur voreiligen Abschaffung der bewährten Dualität von PKV und GKV eingelassen. Die Beschlüsse im Übrigen folgen system- und sachgerecht der Prämisse, dass dort wo Wettbewerb besteht, auch Wettbewerbsrecht gelten soll. Der Deutsche Juristentag hat sich schließlich für die Abschaffung der GKV-Wahltarife und die Abschaffung der Ermächtigung von Zusatzleistungen ausgesprochen. Diese stärken nicht den Wettbewerb, sondern die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen PKV und GKV.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-15 |