Wer ist zukünftig für die stationäre Versorgung verantwortlich?
Wieder einmal steht eine Neuausrichtung der gesetzlichen Grundlagen für die stationäre Versorgung an. Nachdem die DRG-Fallpauschalen als Abrechnungseinheiten innerhalb eines gedeckelten Budgets etabliert und akzeptiert sind, geht es nun neben der Gesamtfinanzierung auch um die zukünftige Zulassung der Krankenhäuser zur Teilnahme am Leistungsgeschehen. Sollen die Länder weiter planen und zulassen oder sollen die Krankenkassen (einzeln oder gemeinsam) dies über Verträge regeln?
Seiten 342 - 345
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-15 |