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Verzinsung von Steuernachforderung und Steuererstattungen gem. § 233a AO
Ist die gegenwärtige Regelung verfassungskonform?

Im Mai-Heft des Jahres 1996 wurde vom Rechtsunterzeichner ein Artikel zum Thema „Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO – Zur Problematik der gegenwärtigen Regelung“ veröffentlicht. Die Forderungen, die unter VII. Zusammenfassung aufgestellt wurden, lauteten damals wie folgt:

1. Der Zinslauf sollte von 4 Jahre auf 10 Jahre verlängert werden, damit es nicht zu ungerechtfertigten Zinsvorteilen, insbesondere bei verspäteten Außenprüfungen, kommt.
2. Der Zinssatz sollte variabel ausgestaltet werden, sich dabei aber an festen Basiswerten (z. B. Lombardzinssatz zzgI. 2%) orientieren. Sollte dies aus technischen Gründen undurchführbar sein, halte ich eine Anpassung auf 0,75% bzw. 1,00% monatlich für erforderlich.
3. Die Abzugsteuern sollten in die Vollverzinsung mit einbezogen werden.
4. Das Zwangsgeld sollte von 5.000 DM auf 100.000 DM erhöht werden, um Verzögerungen bei Betriebsprüfungen seitens der Finanzverwaltung entschiedener entgegentreten zu können.
5. In Zeiten, in denen allenthalben von Steuermindereinnahmen die Rede ist, sollte der Gesetzgeber möglichst bald eine Änderung des § 233a AO herbeiführen, um nicht noch weitere Zinsausfälle in Milliardenhöhe eintreten zu lassen.

Aufgrund intensiver Unterstützung durch den Herausgeber der StBp, Dr. Horst-Dieter Höppner, damals Vizepräsident des Bundesamtes für Finanzen, wurden die Forderungen 1. und 5. mit entsprechendem Steueränderungsgesetz in § 233a Abs. 2 AO eingefügt. Eine Begrenzung des Zinslaufes wurde dabei nicht mehr vorgenommen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.12.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2018
Veröffentlicht: 2018-12-05
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Dokument Verzinsung von Steuernachforderung und Steuererstattungen gem. § 233a AO