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Vertragsarztrecht: Wirtschaftlichkeitsprüfung / Rechtsänderung

§ 106 SGB V

1. Änderungen der materiell-rechtlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfassen grundsätzlich nur Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung.

2. Vertragsärztliche Leistungen können auch nach Ablösung der Prüfung nach Durchschnittswerten als Regelprüfmethode zum 1. 1. 2004 nach diesem Verfahren geprüft werden, wenn die Partner der Gesamtverträge das vereinbart haben; auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung kommt es nicht an.

Urteil des 6. Senats des BSG vom 9. 4. 2008 – B 6 KA 34/07 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Butzer, Hannover

Seiten 477 - 487

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2009
Veröffentlicht: 2009-08-06
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Dokument Vertragsarztrecht: Wirtschaftlichkeitsprüfung / Rechtsänderung