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Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem GMG

Im Ringen um einen politischen Kompromiss zwischen Regierungskoalition und Opposition wurde eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht, die diesen Namen nur in Teilen verdient. In der Tat hat dieses Gesetzeswerk nebst Begründung einen beträchtlichen Umfang von rund 470 Seiten. Unter dem Strich bleibt aber festzuhalten, dass es in erster Linie die Versicherten sind, die durch Leistungsbegrenzung und Zuzahlungserhöhungen zur Kasse gebeten werden. Noch im ersten Entwurf des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) konnte man den Eindruck gewinnen, der Gesetzgeber meine es ernst mit der Ankündigung einer nachhaltigen Reform der GKV. Dieser Eindruck verwässerte sich allerdings im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zunehmend. Eine gute Lobbyarbeit muss man hier den Funktionären der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie der Apotheken attestieren. Erhöhung von Zuzahlungen und Wegfall von Leistungen für die Versicherten sind stattdessen die Devise.

Seiten 36 - 39

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 2 / 2004
Veröffentlicht: 2004-02-01
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Dokument Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem GMG