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Verteilung der Freistellungsstunden für Personalratsmitglieder

Das Ermessen des Personalrats bei Freistellungsentscheidungen nach § 47b Abs. 1 LPVG a. F. = § 45 Abs. 1 LPVG n. F. wird durch das Willkürverbot begrenzt. Das Willkürverbot ist verletzt, wenn Freistellungen nicht entsprechend dem Zweck der Ermessensermächtigung, die Funktionsfähigkeit des Personalrats zu sichern, sondern ohne hinreichende sachliche Gründe oder gar aus sachfremden Erwägungen gegen den Willen der Betroffenen durch Mehrheitsbeschluss verteilt werden.

§ 45 Abs. 1 LPersVG B-W n. F.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.11.2016 – PL 15 S 1080/16 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.09.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2017
Veröffentlicht: 2017-08-24
Dokument Verteilung der Freistellungsstunden für Personalratsmitglieder