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Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V

Die gesetzlichen Krankenversicherungen organisieren die Hilfsmittelversorgung durch exklusive oder offene Ausschreibungsverträge neu. Ein Kriterium für den Vertragsschluss ist zuweilen die QMS-Zertifizierung der Leistungserbringer, in der Regel nach DIN EN ISO.

Seiten 351 - 352

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2009
Veröffentlicht: 2009-06-10
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Dokument Unzulässige Qualitätsmanagementsystem (QMS)-Forderung gegenüber Apotheken bei Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 SGB V