• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Unternehmereigenschaft bei Internethandel

1. Ein über Jahre nachhaltig ausgeübter Handel mit Gebrauchsgegenständen auf der Internetplattform eBay (hier: Verkäufe von Antiquariat aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) kann als gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht einzustufen sein und umsatzsteuerlich eine Unternehmereigenschaft begründen.
2. Die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung.

(redaktionelle Leitsätze)

BFH, Urteil vom 12.05.2022 – V R 19/20
Vorinstanz: FG Hessen, Urteil vom 19.07.2018 – 2 K 1835/16

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-03
Dokument Unternehmereigenschaft bei Internethandel