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Transparenz und Beteiligung ausreichend

Die Reformvorschläge im Arbeitsentwurf des kommenden Versorgungsgesetzes (GKV-VG) sehen u. a. auch die Umstrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Berücksichtigt werden dabei zum einen Forderungen der Leistungserbringerseite. Zum anderen trägt der Arbeitsentwurf der Forderung der Bundesländer auf eine Mitwirkung bei der Bedarfsplanung im G-BA Rechnung. Schließlich ist das Reformvorhaben leider auch Ausdruck eines gewissen, insbesondere durch Industrieverbände geschürten Misstrauens gegen die bisherige Entscheidungspraxis des G-BA.

Seite 173

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 6 / 2011
Veröffentlicht: 2011-06-17
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