Steuertermine 2006 – Schonfrist nutzen und bares Geld sparen
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender zusammengefasst.
Seiten 15 - 17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.12.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |