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Schließung der Siedlungsabfalldeponie Ahrenshöft (1. BA), Kreis Nordfriesland, unter Verwendung von TRISOPLAST ®

Die Deponie Ahrenshöft, Kreis Nordfriesland, dient seit 1972 zur Einlagerung der entsorgungspflichtigen Abfälle aus dem Gebiet des Kreises Nordfriesland mit Ausnahme der Insel Sylt. Auf einer Ablagerungsfläche von ca. 13,7 ha sind zwischen 1972 und 2004 etwa 3,7 Mio. Mg Siedlungsabfälle abgelagert worden. Die Deponie wird mit Auslaufen der Übergangsregelung für die Einlagerung nicht vorbehandelter Abfälle zum 31. Mai 2005 geschlossen. Die Abfalleinlagerungshöhe beträgt ca. 45 m. Es handelt sich um eine Gruben-/Haldendeponie mit Böschungsneigungen zwischen 1:2,6 und 1:3 sowie Böschungslängen über 100 m. Laut Verfügung der Genehmigungsbehörde mussten die mit Abfall belegten Randflächen der Deponie – überwiegend Böschungsflächen von etwa 8,5 ha Größe – innerhalb eines Jahres unter Beachtung der Vorgaben der DepV gedichtet werden. Zum Leistungsumfang gehörten weiterhin die Optimierung des vorhandenen aktiven Entgasungssystems einschließlich Neubau der Oberflächenentwässerungssysteme.

Seiten 412 - 415

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2005.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 8 / 2005
Veröffentlicht: 2005-08-01
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Dokument Schließung der Siedlungsabfalldeponie Ahrenshöft (1. BA), Kreis Nordfriesland, unter Verwendung von TRISOPLAST ®