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Schadensersatzansprüche nach § 116 SGB X in Zusammenhang mit Eisenbahnunfällen

Bei Zugfahrten fühlt man sich heute in Bezug auf Unfälle relativ sicher. Aber auch hier gibt es Unfälle mit Verletzten und Getöteten. Solche Unfälle stellen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals Versicherungsfälle dar. Mittels Zugfahrten werden oftmals Betriebswege zurückgelegt, sowie Fahrten vom oder zum Betrieb. Hier kann es zu sogenannten Wegeunfällen kommen. Geht es um den Weg zum Betrieb oder von diesem nach Hause, bleibt es grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, in welcher Weise er hier tätig wird, ob er also beispielsweise mit seinem PKW fährt oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wie den Zug oder eine Straßenbahn, U-Bahn usw.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.10.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-08
Dokument Schadensersatzansprüche nach § 116 SGB X in Zusammenhang mit Eisenbahnunfällen