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Sachleistungsaushilfe der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund von EG- und Abkommensrecht
Zur praktischen Umsetzung im Verhältnis zu den medizinischen Leistungserbringern – Exkurs: Sicherung des Beschäftigungslandprinzips.

Über internationale Normen nehmen auch Unfallversicherte aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in Deutschland über das Verfahren der Sachleistungsaushilfe an der speziellen medizinischen Rehabilitation der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung teil. Das neue, an die medizinischen Leistungserbringer gerichtete Informationsblatt, das der Umsetzung des Verfahrens dient, wird vorgestellt. In einem Exkurs wird die zunehmende Verdrängung des Beschäftigungslandprinzips durch (zu?) großzügige Entsenderegelungen thematisiert.

Seiten 290 - 301

Dokument Sachleistungsaushilfe der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund von EG- und Abkommensrecht