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Rehabilitationsleistungen in der EU nach § 140e SGB V
Und wer sichert die Qualität?

Grenzüberschreitende Leistungen im Bereich der stationären Rehabilitation innerhalb der EU sind auch nach der Liberalisierung des Marktes durch die EuGH-Rechtsprechung die Ausnahme. Ein Grund hierfür ist die Sorge um die medizinische Qualität der EU-ausländischen Leistungserbringer. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Qualitätsanforderungen an stationäre Rehabilitationseinrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten im Spannungsverhältnis zwischen § 13 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V und stellt alternative Gestaltungsmöglichkeiten über § 140e SGB V im Bereich der Qualitätssicherung vor.

Seiten 349 - 354

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01
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Dokument Rehabilitationsleistungen in der EU nach § 140e SGB V