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Rechtsprechung der Instanzgerichte

Outsourcing von Reinigungsarbeiten

Eine Bank, die ihre angestellte Putzfrau entlässt, die Reinigungsarbeiten in identischer Weise durch einen externen Dienstleister auf Stundenbasis ausführen lässt und diesem auch die Reinigungs- und Putzmittel bereitstellt, muss hierfür Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da keine selbständige Tätigkeit, sondern eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.6.2016 – L 4 R 903/15 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2016
Veröffentlicht: 2016-08-16
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