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Rechtsformen einer Familiengesellschaft

Die reine Familiengesellschaft weicht durch ihre Beschränkung im Gesellschafterkreis auf die einzelnen Familienmitglieder erheblich von dem gesetzlichen Leitbild einer Personen- oder Kapitalgesellschaft durch die damit verbundene Besonderheit und den damit einhergehenden Implikationen ab. Die von Generation zu Generation anwachsende Zahl der Familienmitglieder, ihre damit verbundene körperschaftliche, in Geschäftsführung, Gesellschafterbeirat und Mitgliederversammlung unterteilte spezifische Organisationsstruktur, die nicht selten mit einer Einteilung der Gesellschafter nach Familienstämmen verbunden ist, charakterisieren diese zentrale Unternehmensform dann im Zeitablauf. Sie erlangt ihre besondere Bedeutung für den Bestand und das nachhaltige Wachstum letztlich über eine vorrangige Selbstfinanzierung mit entsprechender Reduktion der Entnahme- bzw. Ausschüttungsrechte unter Beachtung eingeschränkter Kündigungsmöglichkeiten (z. B. auch in Anbetracht reduzierter Abfindungsansprüche der einzelnen Familiengesellschafter bei Gesellschafteraustritt).

Seiten 113 - 179

Dokument Rechtsformen einer Familiengesellschaft