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Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten – Teil A: Aufgabenbereiche Buchführung und Jahresabschlusserstellung

Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmen basiert in der Regel auf einem Dauermandat und ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Berufsangehörigen geprägt. Diese Grundlagen führen dazu, dass im Falle der wirtschaftlichen Krise des Mandanten eine auf Vertrauen begründete Intensivberatung gewünscht, aber auch erforderlich ist. Die Attraktivität der damit verbundenen Beratungsfelder hat allerdings auch eine Kehrseite, da umfangreiche Haftungsgefahren drohen.

Seiten 48 - 53

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2005.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-11-01
Dokument Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten – Teil A: Aufgabenbereiche Buchführung und Jahresabschlusserstellung