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Neues Rehabilitationsrecht im SGB IX

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten ist, wirkt sich auch auf das Recht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) aus. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Teile des Gesetzes insoweit zusammengefasst, als es nicht das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft (§§ 33-59 Art. 1 SGB IX) betrifft. Diesen Bereich deckt der nachfolgende Beitrag von Dr. Benz ab. In beiden Aufsätzen wird die Erstkommentierung des SGB IX, die von den drei Bundesverbänden der UV-Träger herausgegeben worden ist, zu Grunde gelegt ebenso wie die Erfahrungen aus den Informationsveranstaltungen, die der Hauptverband Ende Juni/Anfang Juli für seine Mitglieder angeboten hat. Paragraphen ohne Gesetzesangabe beziehen sich auf den Artikel 1. Im Übrigen ist Artikel 7 von Bedeutung, womit das SGB VII, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, verändert wird.

Seiten 540 - 546

Dokument Neues Rehabilitationsrecht im SGB IX