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Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen

1. Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats sowie zur Bedeutung der beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (wie Beschluss vom 31.5.2017 – 6 LP 37/16).

2. Bei einer an einen einzelnen Arbeitnehmer gerichteten Anordnung, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, handelt es sich um eine personelle Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn.

§ 5 Abs. 1 EFZG.
Art. 47 Abs 1 BremLV.
§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 65 Abs. 1 und Abs. 3 BremPersVG.

OVG Bremen, Beschl. v. 31.5.2017 – OVG 6 LP 54/15 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2017.11.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-23
Dokument Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen