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LKW-Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht / Berufsgenossenschaft muss über Widersprüche in ordnungsgemäßer Besetzung entscheiden / Berufskrankheit durch Mehrfachschädigung

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg – LSG – hat durch Urteil vom 21.11.2008 (L 4 KR 4098/06) entschieden, dass derjenige, der sich als angeblich selbständiger LKW-Fahrer an verschiedene Auftraggeber vermietet, ohne über einen eigenen LKW zu verfügen, eine abhängige Beschäftigung ausübt und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Ein LKW-Fahrer hatte in einer Werbeanzeige geworben, dass er als Aushilfsfahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse 2 für nationalen und internationalen Fernverkehr zur Verfügung steht.

Seite 315

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.06.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2009
Veröffentlicht: 2009-06-08
Dokument LKW-Fahrer ohne eigenen LKW unterliegt der Sozialversicherungspflicht / Berufsgenossenschaft muss über Widersprüche in ordnungsgemäßer Besetzung entscheiden / Berufskrankheit durch Mehrfachschädigung