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Kuriosität bei Anwendung des IFG am Beispiel der BAHN-BKK

Stellen Sie qualitative Unterschiede in der Informationsgewährung fest – zum Beispiel zwischen der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften oder dem GKV-Spitzenverband? So lautete eine Frage in RV Heft 2/2011, Seite 21.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.07.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2363-9768
Ausgabe / Jahr: 7 / 2011
Veröffentlicht: 2011-07-01
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Dokument Kuriosität bei Anwendung des IFG am Beispiel der BAHN-BKK