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Kommunen sollen für mehr saubere Luft sorgen – Abgasspezialisten bieten entsprechende Techniken schon jetzt an –

Während Großserienfahrzeuge wie PKWs oder LKWs strengste Abgasvorschriften erfüllen müssen, tun sich Nischenhersteller von Kommunalfahrzeugen sehr schwer damit. Doch auch die Nachrüstung für ÖPNV-Busse wird von Kommunen nur sehr schleppend vorgenommen. Derzeit gilt für alle Städte die strengen Immisionswerte von nur 50 μg/m3 Feinstaub (PM10), welche höchstens 35 mal im Jahr überschritten werden dürfen. Nicht ganz so streng, was völlig unverständlich ist, schreibt der Gesetzgeber bei den Stickoxidwerten nur mäßige Grenzwerte vor, obwohl NOx und vor allem das NO2 bekanntlich hochgiftig sind. Die aktuelle Verordnung über Immissionswerte (22. BImSchV) lässt Stickstoffdioxidgrenzwerte von 200 μg/m3 als 1-Stundenwert zu (Überschreitungshäufigkeit pro Jahr: 18-mal) und im Jahresmittel immer noch 40 μg/m3. Aus diesem Grund dürfen selbst neue PKW gemäß EU 4-Grenzwert immerhin 250 Milligramm/km ausstoßen. Im Gegensatz dazu schreiben die US-Bundesstaaten Kalifornien, Massachusetts, New York, Vermont und Maine die „Tier2 Bin5“ vor, welche heute NOx-Grenzwerte von nur 43 Milligramm/km zulassen, die also rund 6x kleiner sind. Ähnlich liegt es bei den NOx-Grenzwerten für Nutzfahrzeuge, die in den USA in 2010 siebenmal kleiner sind.

Seiten 96 - 98

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2009.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2009
Veröffentlicht: 2009-03-03
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