Knappschaftliche Arbeiten – ein Auslaufmodell
Mit den Urteilen vom 16.6.2015 – B 13 R 23/14 R (abgedruckt in diesem Heft S. 598 ff.) und B 13 R 24/14 R hat das BSG eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgericht bestätigt, wonach eine Tätigkeit in der Bergaufsicht mit einer Leitungsfunktion in einem Bergbausanierungsbetrieb nicht der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen ist. Dieses Urteil wird sicherlich auf Unverständnis bei ehemaligen Bergleuten stoßen, die den knappschaftlichen Status verlieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |