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Jetzt locken Krankenkassen mit attraktiven „Extras“

Wenn auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, also von AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen und Knappschaft, bei den Regelleistungen zu 90 bis 95 Prozent für alle Versicherten im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt ist, bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Angebote der Krankenkassen mehr und mehr voneinander. Insbesondere ein neues Gesetz hat in diesem Bereich erweiterte Handlungsfelder für die Krankenkassen eröffnet. Die entsprechenden Leistungen sind vielfach noch nicht bekannt. Diesem Informationsdefizit versucht der folgende Beitrag abzuhelfen, indem er nicht nur auf Zusatzleistungen, sondern auch auf die Möglichkeit von Zusatzversicherungen eingeht. Die Frage, wann ein Krankenkassen-Wechsel von Vorteil sein kann, bleibt ebenfalls nicht unbeantwortet.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-04-20
Dokument Jetzt locken Krankenkassen mit attraktiven „Extras“