• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

IV. Entwicklung des EG-Rechts und dessen Umsetzung

In Deutschland muss die Rechnungsrichtlinie noch hinsichtlich vier Punkten umgesetzt werden. Es ist erstaunlich, dass zwar eine weitere Anforderung an den deutschen Steuergesetzgeber, die sich aus der Richtlinie ergeben hat, nämlich die Qualität der qualifizierte Signatur anzupassen, mit dem modifizierten § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG relativ zügig in das Umsatzsteuergesetz implementiert wurde, die anderen Positionen aber nicht.

Seiten 79 - 80

Dokument IV. Entwicklung des EG-Rechts und dessen Umsetzung