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Interne Revision und Haftung

In den voranstehenden Ausführungen ist die Thematik, die es in diesem Kapitel zu vertiefen gilt, am Rande immer wieder einmal angesprochen worden, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Schilderung von Fällen, die aus der beruflichen Praxis der Verfasser stammen. Eine Betrachtung der Rechtsgrundlagen der Internen Revision wäre deswegen ohne die Einbeziehung von Haftungsrisiken für Organe und Arbeitnehmer, die sich im Bereich der Internen Revision betätigen, zweifelsohne nicht vollständig. Sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung, die sich mit der sogenannten Corporate Governance befassen, wird gerade in der letzten Zeit deutlich, dass das Haftungsrecht ganz bewusst dazu genutzt wird, bestimmte Entwicklungen im Wirtschaftsleben der Bundesrepublik Deutschland aktiv zu beeinflussen (Steuerungsfunktion des Haftungsrechts für das Wirtschaftsleben). Auch dieser Aspekt spricht für die Abhandlung der Haftungsproblematik im vorliegenden Zusammenhang.
Bei dem Begriff der Haftung ist zwischen der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Haftung zu unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich aus der Differenzierung der Person, die in Haftung genommen werden soll. So haften sowohl im strafrechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich Organe der Gesellschaft (erste Führungsebene des Unternehmens) nach anderen Kriterien, als dies bei Arbeitnehmern der Fall ist. Aber auch bei den Arbeitnehmern ist nochmals zu differenzieren, da für den Leiter der Internen Revision im Verhältnis zu den nachgeordneten Mitarbeitern dieser Unternehmensfunktion ebenfalls andere Haftungsvoraussetzungen gelten.
All dies wird Gegenstand dieses Kapitels sein.

Seiten 85 - 120

Dokument Interne Revision und Haftung