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Insolvenzverschleppungshaftung: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?
Ein Diskussionsbeitrag vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 21. 6. 2010

Die Kirch-Insolvenz hält die Justiz auch noch mehr als sieben Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Unternehmensgruppe in Atem. Neben den Schadenersatz- und Anfechtungsklagen gegen die Deutsche Bank interessiert aktuell besonders die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Geschäftsführer der Kirch-Holding auf Ersatz von Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Seinen vorläufigen Höhepunkt fand der Rechtsstreit in dem Beschluss des BGH vom 21. 6. 2010 .

Seiten 212 - 216

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 5 / 2010
Veröffentlicht: 2010-09-06
Dokument Insolvenzverschleppungshaftung: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?