Insolvenzverschleppungshaftung: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?
Ein Diskussionsbeitrag vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 21. 6. 2010
Die Kirch-Insolvenz hält die Justiz auch noch mehr als sieben Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Gesellschaften der Unternehmensgruppe in Atem. Neben den Schadenersatz- und Anfechtungsklagen gegen die Deutsche Bank interessiert aktuell besonders die Klage des Insolvenzverwalters gegen die Geschäftsführer der Kirch-Holding auf Ersatz von Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Seinen vorläufigen Höhepunkt fand der Rechtsstreit in dem Beschluss des BGH vom 21. 6. 2010 .
Seiten 212 - 216
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-06 |