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I. Keine Bilanzierung von Gutscheinen mit Anspruch auf ermäßigte Frisörleistungen im Ausgabejahr

Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung von Frisör-Dienstleistungen im Folgejahr gewähren, sind im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren.

EStG § 5, HGB § 249

BFH-Urteil vom 19. September 2012 – IV R 45/09

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2012
Veröffentlicht: 2012-11-26
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