I. Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress als Werbungskosten
Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Ein künften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
BFH-Urteil vom 11. Januar 2007 – VI R 8/05
Seiten 122 - 123
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-10 |